Leitsätze für ethisches Wirtschaftshandeln

Philipp Eckelmann

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Verhaltenskodex der Eckelmann Gruppe

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eckelmann Gruppe sowie sämtlicher Konzerngesellschaften, fortan als Eckelmann Gruppe bezeichnet, als auch die Mitglieder des Vorstandes der Eckelmann Gruppe sind an die Regelungen dieses Verhaltenskodex gebunden. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das unternehmerische Handeln der Eckelmann Gruppe bestimmt. Ziel der Unternehmensleitung ist die Einhaltung ethischer Normen, der Schutz und Erhalt der Umwelt für nachfolgende Generationen, der schonenden Umgang mit Ressourcen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität und faires Verhalten fördert. Dies steht auch im Einklang mit unseren Unternehmenswerten Respekt, Fairness, Vertrauen und Nachhaltigkeit. Eine strenge gesetzes- und grundsatztreue Geschäftspolitik dient den langfristigen Unternehmensinteressen.

Verhalten im geschäftlichen Umfeld

Einhaltung von Gesetzen und Rechten

In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist es die Pflicht der Eckelmann Gruppe die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Jeder Mitarbeiter[1] ist persönlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die Eckelmann Gruppe handelt stets, ökonomisch, sozial und umweltbewusst. Die Eckelmann Gruppe ist daher jederzeit bestrebt, in allen Märkten, in denen sie tätig ist, den fairen Wettbewerb zu schützen, indem geltende Gesetze über Kartellverbote, Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden. Unfaire Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern sind zu vermeiden. Integrität und Aufrichtigkeit fördern einen fairen Wettbewerb, auch im Verhältnis zu unseren Kunden und Lieferanten.

[1] Die genannten generischen Sammelbegriffe, u.a. Mitarbeiter, umfassen stets alle Geschlechter.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Eckelmann Gruppe erwartet von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen.

Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der Eckelmann Gruppe in Konflikt geraten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an Wettbewerbsunternehmen, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, soweit dies zu einem Interessenkonflikt führen kann. Durch Konfliktsituationen dürfen die Interessen der Eckelmann Gruppe nicht beeinträchtigt werden.

Solche Interessenkonflikte können in vielen Situationen entstehen: So darf kein Mitarbeiter Vorteile[2] – in welcher Form auch immer – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen der Eckelmann Gruppe beeinflussen könnten. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten. Mitarbeiter sollen sich aufgrund ihrer Position in der Eckelmann Gruppe nicht persönlich durch Zugang zu vertraulichen Informationen unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen. Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen der Eckelmann Gruppe soweit wie möglich zu fördern. Jede Konkurrenzsituation mit dem Unternehmen ist zu vermeiden.

Jeder tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikt muss vor Entstehen, spätestens beim Vorhandensein, sofort gemeldet und mit den betreffenden Vorgesetzten besprochen werden

[2] Z.B. Geschenke und Einladungen. Die Annahme von Geld ist generell untersagt.

Korruptionsverbot

Die Eckelmann Gruppe ist gegen Korruption und Bestechung. Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert. Mitarbeiter der Eckelmann Gruppe dürfen Geschäftspartnern keinerlei Vergünstigungen anbieten oder von ihnen solche erhalten oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Geschäftsentscheidung führen oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken könnten.Im Zweifelsfall ist der Korruptionsbeauftragte des Unternehmens zu Rate zu ziehen.

Verhalten im Außenwirtschaftsverkehr

Die Eckelmann Gruppe befolgt sämtliche Exportkontroll- und Zollvorschriften, die in den jeweiligen Ländern ihrer Geschäftstätigkeit gelten. Das Unternehmen hat hierzu ein umfassendes, elektronisch unterstütztes Exportkontrollsystem eingerichtet und seine strikte Anwendung zur Pflicht gemacht. Um diesem Vorhaben gerecht zu werden, sind alle Mitarbeiter, die mit der Ein- und Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen, Technologien (einschließlich technischer Daten) oder Software (Programme, Lizenzschlüssel) zu tun haben, zur Einhaltung der geltenden Wirtschaftssanktions-, Exportkontroll- und Importgesetze und -bestimmungen sowie aller Regelwerke und Prozesse, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit stehen, verpflichtet.

Jeder Mitarbeiter ist angehalten, bei dem Verdacht, dass eine mögliche Geschäftsbeziehung oder Lieferung diesem Vorsatz widerspricht, den Ausfuhrverantwortlichen im Unternehmen zu informieren.

Verhalten innerhalb der Gesellschaft

Nachhaltiger Umweltschutz

Die Eckelmann Gruppe ist sich der Knappheit der Ressourcen und der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen bewusst.

Unsere Umwelt zu schützen und für die nachfolgenden Generationen zu erhalten sowie der schonende Umgang mit Ressourcen sind - neben anderen - gleichwertige und entscheidende Unternehmensziele. Deshalb ist für uns maßgeblich:

  • Wir legen Wert auf das Einhalten von Regelungen (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Wasserhaushaltsgesetz), entwickeln uns weiter, verbessern uns und nehmen seit einigen Jahren freiwillig an dem flexiblen Umweltberatungsprogramm ÖKOPROFIT der Landeshauptstadt Wiesbaden teil.
  • Durch bewussten Einsatz der Ressourcen sparen wir Kosten und entlasten die Umwelt. Dabei halten wir alle gesetzlichen Vorschriften sorgfältig ein.
  • Wir sehen die Umweltverantwortung unseren Kunden gegenüber als sehr wichtig an und unterstützen sie durch qualitativ hochwertige technische und ökologisch sinnvolle Lösungen.
  • Unsere Mitarbeiter informieren, motivieren und fördern wir im umweltbewussten und wirtschaftlichen Umgang mit den eingesetzten Ressourcen.
  • Von unseren Lieferanten erwarten wir die aktive Unterstützung bei der Suche nach Ressourcen-sparenden Lösungen.
  • Kontinuierlich sammeln und bewerten wir Daten über Emissionen, Abfälle sowie Rohstoff ­und Energieverbrauch.
  • Unsere Verantwortung für die Umwelt endet nicht mit der Produktion und dem Verkauf unserer Produkte. Wo immer wir die Bauteile noch beschaffen können und eine Reparatur sinnvoll möglich ist, bieten wir die Reparatur defekter Komponenten an, unabhängig vom Alter der Komponenten. Ebenso nehmen wir Komponenten am Ende ihres Lebenszyklus zurück (WEEE-Reg.-Nr. DE 12052799).

Umgang mit Vermögenswerten

Alle Mitarbeiter der Eckelmann Gruppe sind für den ordnungsgemäßen, schonenden und sorgfältigen Umgang sowohl mit dem Eigentum des Unternehmens als auch dem Eigentum, das von Dritten überlassen wird, verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, dies gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, seinen Vorgesetzten unverzüglich über eine dem Vorstehenden entgegenstehende Benutzung von Vermögenswerten zu informieren.

Spenden, Sponsoring und Wohltätigkeit

Die Eckelmann Gruppe ist ein aktives Mitglied der Gesellschaft und engagiert sich in unterschiedlicher Art und Weise. Wir gewähren Geld- und Sachspenden für die folgenden Bereiche: Wohltätigkeit, Wissenschaft und Forschung, Ausbildung, Sport und Kultur. Spenden und Sponsoring Maßnahmen werden nur im Rahmen eines transparenten Genehmigungsprozesses gewährt. Es werden keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien im In- und Ausland, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen, einzelne Mandatsträger oder an Kandidaten für politische Ämter vergeben.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Kollegen

Faire Arbeitsbedingungen

ämtliche Mitarbeiter der Eckelmann Gruppe sowie die Mitarbeiter von Subunternehmen im Auftrag der Eckelmann Gruppe haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Durch die strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -praktiken, ist die Eckelmann Gruppe bestrebt Arbeitsunfälle vollständig auszuschließen.

Als sozialverantwortliche Arbeitgeber betrachtet die Eckelmann Gruppe ihre Mitarbeiter als großen Wert. Der gemeinsame Erfolg basiert auf ihrem großen Engagement. Die Personalpolitik der Eckelmann Gruppe trägt dazu bei, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung zu bieten. Offener Meinungsaustausch, Kritik und Ideen werden gefördert. Die Eckelmann Gruppe hält in ihrem Einflussbereich die Menschenrechtsgrundsätze ein und verurteilt ausdrücklich jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit.

Rechtswidrige Diskriminierungen, Belästigungen, Benachteiligungen, Herabwürdigungen oder Bevorzugungen der Mitarbeiter oder Geschäftspartner auf Basis ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität und Orientierung, der Religion, der politischen Gesinnung, einer Behinderung oder ihrer Weltanschauung lehnt die Eckelmann Gruppe ab.

Im Zweifel ist der Gleichstellungsbeauftragte zu konsultieren.

Umgang mit Informationen und Schutz des Unternehmenseigentums

Umgang mit internem Wissen

Sämtliche Mitarbeiter der Eckelmann Gruppe sind verpflichtet, unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Wir arbeiten einander zu" einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Informationen sind richtig und vollständig an die betroffenen Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten, vorrangige Interessen bestehen. Relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden.

Vor Übergabe von sensiblen Daten / Wissen an Dienstleistungspartner und Erfüllungsgehilfen muss dies durch vertragliche Regelungen abgesichert werden.

Geheimhaltung und Datenschutz

Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der Eckelmann Gruppe ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen von der Eckelmann Gruppe genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist.

Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.

Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden in der Eckelmann Gruppe sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.

Umsetzung

Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur der Eckelmann Gruppe. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar und wird von der Eckelmann Gruppe erwartet. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich.

Wenn ein Mitarbeiter Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte hat oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen.

Ist ein Mitarbeiter mit der Klärung nicht zufrieden, so kann er das Anliegen oder die Beschwerde gleichfalls anonym oder persönlich bei einer Führungskraft seines Vertrauens, der Personalabteilung, dem Vorstand oder einem der Beauftragten vorlegen.

Die Eckelmann Gruppe gestattet keine Repressalien aufgrund von Beschwerden oder anderen Motiven, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden.